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Leistungsangebot
Wir sind eine Einrichtung der freien Jugendhilfe gem. § 2,
Abs. 2, Ziffern 2,4 und 6 des Jugendhilfegesetzes (KJHG)
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§ 19 Jugendliche und erwachsene
Mütter/Väter und Kinder
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§ 27 Hilfe zur Erziehung
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§ 30 Erziehungsbeistand
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§ 31 Sozialpädagogische
Familienhilfe
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§ 34 Betreutes Wohnen –
ambulante und stationäre Erziehungshilfe (bis zu 6 Plätze für Jugendliche
unter 18 Jahre)
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§ 35 Intensive
sozialpädagogische Betreuung
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§ 41 Hilfe für junge
Volljährige, Nachbetreuung
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§ 72 Mobile Betreuung für Jugendliche/junge Erwachsene in
besonderen Problemlagen (BSHG)
Das bedeutet für uns:
Wir haben eine Grundstrukturierung, aber kein einheitliches Konzept, in das der zu Betreuende hineingezwängt wird. Wir erarbeiten ein individuelles Konzept für jeden Hilfesuchenden, das sich an seinen Ressourcen und Möglichkeiten ( Entwicklungsstand ) orientiert.
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